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Möglichkeiten der Finanzierung:
Pflegestärkungsgesetz II ab 01.01.2017
Pflegebedürftige, die zu Hause betreut und gepflegt werden, erhalten in allen Pflegegraden (1 bis 5) einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich.
Dieser Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Er kann unter anderem für die Finanzierung von verschiedenen Betreuungs-
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